Liebe Studis,
Seit WS 19/20 gibt es das landesweite Semesterticket. Mit der Einführung dieses Semestertickets hat sich der Semesterbeitrag an der CAU mehr als verdoppelt.
Eine Summe, die sich nicht alle Studierenden leisten können.
Um diejenigen zu entlasten, die dadurch in existenzielle Not geraten, hat das Studierendenparlament eine Härtefallregelung verabschiedet,
die es Studierenden mit wenig Einkommen, Kindern oder anderen besonderen Belastungen ermöglicht den Beitrag der Studierendenschaft (bis zu 171,00 €) zurückerstattet zu bekommen.
Bitte überprüft vor der Antragstellung, ob Gründe vorliegen, unter denen eine Semesterticketrückersttattung greift.
Die Regelungen und Voraussetzungen für die Rückerstattung findest du in §7 und 8 der Beitragssatzung.
Dieser Härtefallrechner soll euch dabei helfen ohne komplizierte Berechnungen und juristische Unterstützung herauszufinden, ob die Härtefallregelung auf euch zutreffen könnte und
ob es Sinn macht einen Antrag an die Härtefallkommission zu stellen.
|