Liebe Studis,
Seit WS 19/20 gibt es das landesweite Semesterticket. Mit der Einführung dieses Semestertickets hat sich der Semesterbeitrag an der CAU mehr als verdoppelt. Eine Summe, die sich nicht alle Studierenden leisten können.

Um diejenigen zu entlasten, die dadurch in existenzielle Not geraten, hat das Studierendenparlament eine Härtefallregelung verabschiedet, die es Studierenden mit wenig Einkommen, Kindern oder anderen besonderen Belastungen ermöglicht den Beitrag der Studierendenschaft (bis zu 171,00 €) zurückerstattet zu bekommen.

Bitte überprüft vor der Antragstellung, ob Gründe vorliegen, unter denen eine Semesterticketrückersttattung greift.
Die Regelungen und Voraussetzungen für die Rückerstattung findest du in §7 und 8 der Beitragssatzung.

Dieser Härtefallrechner soll euch dabei helfen ohne komplizierte Berechnungen und juristische Unterstützung herauszufinden, ob die Härtefallregelung auf euch zutreffen könnte und ob es Sinn macht einen Antrag an die Härtefallkommission zu stellen.

Obwohl wir bei der Erstellung des Rechners sehr sorgfältig waren, ist das Ergebnis dieser Berechnungen nicht rechtsverbindlich und kann nur eine Tendenz darstellen. Wenn ihr in finanzieller Not geratet empfehlen wir immer einen Gang zur Sozialberatung des AStA die euch parteiisch und vertraulich unterstützt! Alle Angaben sind auf Grundlage der Beitragssatzung erforderlich. Die eingetragenen Daten werden ausschließlich für die individuelle Berechnung verarbeitet und nicht gespeichert. Nach Ende des Verfahrens werden die Daten unverzüglich gelöscht.
Hier findet ihr das Antragsformular, um einen Härtefallantrag zu stellen.
Für weitere Beratung in (finanziellen) Notlagen steht die Sozialberatung des AStA zur Verfügung.